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Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingen sind Bestandteil aller mit dem Lieferer und seinen Vertretern abgeschlossenen Verträge. Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen ist.

Mit seiner Auftragserteilung erkennt der Kunde diese Bedingungen an.

Die Annahme der Bestellung durch den Käufer ist bezüglich Preis, Menge, Lieferzeit und Liefermöglichkeit freibleibend. Außerdem bleiben Abweichungen in Form, Farbe, Gewicht und Material von den ausgegebenen Proben, Mustern und Katalogen vorbehalten. Der Vertrag wird für den Verkäufer dementsprechend erst mit der Lieferung zu den vereinbarten Preis verbindlich.

Die Preise gelten ab Sitz des Lieferers ohne Versand- und Verpackungskosten und ohne Mehrwertsteuer. Die Zahlung der Lieferung erfolgt per Bankeinzug. Wird die Annahme der Lieferung verweigert oder wird der Bankeinzug nicht eingelöst, so wird der Lieferant von der Pflicht zur nochmaligen Lieferung befreit. Der Käufer hat in diesem Fall den Rechnungsbetrag zuzüglich entstandener Transportkosten vorauszubezahlen.

Rechnungen ohne Bankeinzug sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug eingehend beim Lieferer zu bezahlen. Verzugszinsen werden mit 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.

Versand erfolgt für Rechnung und Gefahr des Käufers.

Beanstandungen erkennbarer Mängel sind innerhalb von 3 Tagen nach Eintreffen der Lieferung dem Lieferer schriftlich anzuzeigen.

Branchenübliche, herstellungsbedingte bzw. natürliche Abweichungen in den Maßen, der Form, sowie in der Natur des Materials liegende Farbabweichungen, berechtigen nicht zur Beanstandungen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Zahlung. Bei berechtigten Beanstandungen steht dem Lieferer das Recht zu, die Ware entweder nachzubessern oder Ersatzlieferung zu leisten. Dem Käufer steht das Recht zur Wandlung oder Minderung nur dann zu, wenn der Lieferer beim Vorliegen des Mangels die Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Frist unterlässt oder diese nicht zur Beseitigung des Mangels führt.

Der Lieferer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Der Käufer ist berechtigt, diese Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Lieferer noch rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden oder zur Sicherheit übereignen.

Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Lieferers. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis und über die Gültigkeit des Vertrages ist ausschließlich das Gericht am Sitz des Lieferers zuständig, soweit vom Gesetzt nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist

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